Eine Beglaubigung wird oft verlangt und erfolgt im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar - derzeit wird eine Änderung der Regelung diskutiert.

Beglaubigungen werden häufig benötigt, beispielsweise für Vollmachten, Erklärungen, Bewilligungen und diversen Formularen. Unterschriften dürfen im Kanton Bern aktuell einzig durch Notarinnen und Notare beglaubigt werden.
Für Einwohnerinnen und Einwohner in ländlichen Gebieten bedeutet das oft längere Wege, Wartezeiten oder höhere Kosten.
Derzeit liegt im Kanton Bern eine Motion vor, die es künftig auch Gemeinden ermöglichen soll, Unterschriften zu beglaubigen. Die Motion wurde am 25. November 2025 eingereicht und ist für die Herbstsession 2026 des Grossen Rates traktandiert. Die Idee dahinter ist, den Zugang zu dieser Dienstleistung zu erleichtern und sie für die Bevölkerung besser erreichbar zu machen. In anderen Kantonen wie Zürich oder Solothurn ist es bereits so, dass auch Gemeinden Unterschriften beglaubigen können.
Ob die vorgeschlagene Änderung umgesetzt wird oder nicht, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon stehen wir Ihnen mit unserem gesamten Angebot, von einfachen bis hin zu komplexen notariellen Angelegenheiten, gerne zur Verfügung.
Neu können Sie bei uns zudem auch mit VERD.cash bezahlen.
Hintergrundinformation:
Motion 315-2025
Urheber: Lüthi Roland, GLP, Moosseedorf
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